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Verkehrsrecht

Bußgeld, Fahrverbot, Ordnungswidrigkeit, Unfallabwicklung


Ihre Ansprechpartnerin für Verkehrsrecht in Siegburg ist:

Rechtsanwältin Gudrun Schweifelmit erfolgreich absolviertem Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht
schweifel@rechthoch3.de

Das Verkehrsrecht umfasst alle möglichen Bereiche der Teilnahme am Straßenverkehr, also z.B.

  • Abwicklung von Unfällen mit Sach-, Personen- oder Vermögensschäden
  • Bußgeldangelegenheiten
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Straftaten im Straßenverkehr
  • versicherungsrechtliche Probleme
  • Fahrzeugkauf und –verkauf
  • Fahrzeugleasing
  • Fahrzeugreparatur
  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Führerschein auf Probe
  • MPU
  • Aufbaukurse

Bei Unfällen oder in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren können also alle Teilnehmer am Straßenverkehr betroffen sein, ob mit dem Pkw, Lkw, Motorrad, Fahrrad oder als Fußgänger, Skater oder Jogger.

Wir vertreten sowohl Einzelpersonen, aber auch Kfz-Werkstätten, Kfz-Sachverständige, Autovermietungen, Fahrschulen, Autowaschanlagenbetreiber, Versicherungen, Fahrdienste, Auto- und Motorradhändler.

Dabei ist es gerade auch im Verkehrsrecht wichtig, sich durch einen Spezialisten vertreten zu lassen, denn auch Ihr Gegenüber, sei es eine Behörde oder eine Versicherung, ist durch einen Experten vertreten.

Außerdem kann es auch im Bereich des Verkehrsrechts schnell zu existentiellen Problemen kommen, z.B. wenn die Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht, man aber den Führerschein benötigt, um zur Arbeit zu kommen.

Die notwendige Spezialisierung können wir Ihnen bieten, Frau Rechtsanwältin Schweifel in unserer Kanzlei in Siegburg hat den Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht mit Erfolg absolviert und somit weitreichende Rechtskenntnisse, zu denen über Jahre gesammelte praktische Kenntnisse und Erfahrungen hinzukommen.

Sprechen Sie uns an!

Ein guter Rat bereits vorweg, da es sonst schnell schon zu spät sein kann:

Bitte geben Sie bei einem Unfall, einer Ordnungswidrigkeit oder anderen Problemen rund um Auto und Führerschein keine Erklärungen ab, bevor Sie mit uns gesprochen haben und machen Sie gegenüber der Gegenseite keine Angaben außer Ihren Personalien.

 
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